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   BVerwG, 03.12.1980 - 9 ER 403.80   

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BVerwG, 03.12.1980 - 9 ER 403.80 (https://dejure.org/1980,484)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1980 - 9 ER 403.80 (https://dejure.org/1980,484)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1980 - 9 ER 403.80 (https://dejure.org/1980,484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung gegenüber einem Asylbewerber wegen der Missbräuchlichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 841
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.09.1980 - 9 ER 402.80

    Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1980 - 9 ER 403.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinemBeschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - im einzelnen dargelegt, daß der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht verletzt wird.
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

    Danach trifft § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, indem er die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen nach den Aufenthalt des Asylsuchenden bestimmt, eine hinreichend genaue, dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Gerichts (vgl. neben dem o.a. Urteil z.B. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und Beschluß vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80

    Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch

    Danach trifft § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, indem er die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen nach dem Aufenthalt des Asylsuchenden bestimmt, eine hinreichend genaue, dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Gerichts (vgl. neben dem oben angeführter Urteil z.B. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG ER 402.80 - und Beschluß vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81

    Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen

    Danach trifft § 52 Nr. 2 Satz 3, indem er die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung dessen nach dem Aufenthalt des Asylbewerbers bestimmt, eine hinreichend genaue, dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts (vgl. neben dem o.a. Urteil z.B. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und Beschluß vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81

    Mängel des Asylverfahrens - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Asylantrag -

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit ces Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 15. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -: siehe weiterhin Beschlüsse von 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 750.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsbestimmung des § 52 Nr. 2 S. 3

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von der Klägerin unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine den Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletztUrteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - undvom 18. Oktober 1981 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80; siehe weiterhinBeschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowievom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 undvom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 9 CB 560.81

    Bestimmung des Aufenthaltes des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde -

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von den Klägern unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - und BVerwG 9 C 864.80 - siehe weiterhin Beschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 253.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 864.80 - siehe weiterhin Beschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 u. 20).
  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 91.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuständigkeit

    Danach trifft § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, indem er die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach dem Wohnsitz oder in Ermangelung dessen nach dem Aufenthalt des Asylbewerbers bestimmt, eine hinreichend genaue, dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Gerichts (vgl. neben dem o.a. Urteil z.B. Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und Beschluß vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 04.09.1984 - 9 B 10251.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versagung rechtlichen Gehörs

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von den Klägern unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgericht trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26; siehe weiterhin Beschlüsse vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 1090.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist inzwischen geklärt, daß die von den Klägern unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 - siehe weiterhin Beschlüsse vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 840.81

    Örtliche Zuständigkeit des Gericht des ersten Rechtszugs - Handlungsfähigkeit

  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 1105.81

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei

  • BVerwG, 24.01.1984 - 9 CB 712.81

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des § 52 Nr. 2 S. 3

  • BVerwG, 19.01.1984 - 9 CB 801.81

    Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts in Asylsachen - Wohnsitz oder

  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 443.81

    Nichtzulassung einer Revision - Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts

  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 615.81

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 800.80

    Bedeutung des Asylverfahrens des einen Ehegatten für das Asylverfahren des

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 812.80

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 364.81

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Gefahr der politischen Verfolgung durch

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 725.81

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsatz des gesetzlichen Richters -

  • BVerwG, 27.10.1983 - 9 CB 908.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensrüge und Sachrüge im

  • BVerwG, 27.10.1983 - 9 CB 711.81

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des § 52 Nr. 2 S. 3

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 799.80

    Gewährung politischen Asyls - Einfluss der Verwaltung auf die Bestimmung des

  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 147.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuständigkeit

  • VGH Hessen, 31.07.1987 - 10 TG 1464/87

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 CB 798.80

    Handlungsfähigkeit minderjähriger Asylbewerber vor Inkrafttreten des § 6

  • VG Saarlouis, 17.06.2005 - 1 F 3/05

    Örtliche Zuständigkeit, Verwaltungsgericht, Asylverfahren

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